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Sportbootschule Steiner

Lexikon - F


Fall (Mz.: Fallen) zurück zur Hauptseite
Fallen dienen zum Heißen der Segel, aber auch dem Aufholen von Ruderblatt und Schwert auf Jollen.

Fahne zurück zur Hauptseite
Die Fahne gibt es jeweils nur einmal. Sie wird z.B. bei Prozessionen vorangetragen und trägt außer dem betreffenden Symbol meist noch Fransen, sie hängt senkrecht an einer Fahnenstange, welche wiederum baumelnd an einem Fahnenmast hängt. Die Fahne gibt es nur einmal, beim jeweiligen Eigentümer. Geht Sie verloren, dann kann man sich eine neue machen lassen, aber man hat dann eine andere Fahne. Weiterhin wird Sie auch nach längeren Trinkgelagen von manchen Zechern vor sich hergetragen, auch dann hat jeder seine eigene (einzige) Fahne. Nach dem nächsten Trinkgelage hat er wieder eine andere Fahne.
Im Gegensatz zur Flagge. Wenn Sie eine Flagge ersetzten, haben Sie nach dem Erwerb immer noch die gleiche Flagge, wenn auch nicht dieselbe. Alles klar?

Faksimile /neudeutsch=Fax zurück zur Hauptseite
originalgetreue Wiedergabe einer Vorlage. Wurde in den dreißiger Jahren schon von der Fa. Siemens erfunden. Später wurde das Patent nach Japan verkauft, wo es durch anschließende weltweite Normung den Siegeszug um den Erdball antrat.
Hier: Faksimile Ausstrahlung des Deutschen Wetterdienstes über den Wettersender Offenbach & Pinneberg auf KW in Form von Wettervorhersagekarten. (1 bis 8-tägige Vorhersagen, Eiskarten, Analyasen, Seegangsvorhersagen). Nicht empfangbar mit reinen Navtexgeräten. Hierfür sind Zusatzgeräte notwendig, oder Navtex mit integrierten Faksimile-Geräten.

Fender zurück zur Hauptseite
Kissen die außenbords angebracht werden, um Schäden bei Manövern zu verhindern. Sollten während der Fahrt wieder entfernt werden, (unseemännisch).

Festmacher zurück zur Hauptseite
Leine zum Befestigenm des Bootes an seinem Liegeplatz

fieren zurück zur Hauptseite
Mitführen / nachlassen der Leine, z.B. beim Abschleusen

Flagge zurück zur Hauptseite
Sie kennzeichnet eine Organisation oder ein Land. Jeder Skipper sollte eine Flagge an seinem Boot führen. er kann mehrere Flaggen besitzen für unterschiedliche Anwendungen, im Gegensatz zur Fahne, die gibt es nur einmal. Die Flagge wird gezeigt, gedippt, geführt, gehißt aber nicht getragen wie die Fahne. Zerschlissene Flaggen gelten als unseemännisch und keinesfalls als Kennzeichen für einen weitgereisten Seemann, eher sprechen sie für dessen Unwissenheit. Sie sind rechtzeitig gegen neue zu ersetzen.

Flaggenzertifikat zurück zur Hauptseite
wird ausgestellt vom BSH.
Amtliches Kennzeichen, auch Schiffsausweis, der als amtl. Eigentumsnachweis (auch im Ausland ) anerkannt ist. Er gilt auch als anerkannter Ausweis dafür, daß die MWSt bezahlt ist.
Es werden zur Beantragung zahlreiche Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) benötigt. Das Flaggenzertifikatsregister ist ausschließlich für Sportboote. Dafür erhält man eine Art der Registrierung für eine Yacht, die "wasserdicht" ist. Im Gegensatz zu den Schuhkartonausweisen der Wasser- und Schiffahrtsbehörden. Wählen Sie das Flaggenzertifikat als Registrierung für Ihr Boot, dann trägt Ihr Boot als Kennzeichen die Registriernummer mit einem nachfolgenden "F" ( 01234 F), sofern Sie keine weitere Registrierung vorgenommen haben. Die französischen Behörden verlangen bei Einreise über den Wasserweg grundsätzlich das Flaggenzertifikat; bei Nichtvorhandensein werden saftige Strafen verlangt. (Ausnahme: Schiffe welche bauartbedingt nicht schneller als 20km/h fahren können, solange sie nur Binnenwasserstraßen in Frankreich befahren).
Desweiteren sind Sie als "Seeschiff" von der "Eintragungpflicht für Binnenschiffe über 10t in das Binnenschiffsregister Mannheim" befreit.

Fock zurück zur Hauptseite
Vorsegel, das zur Grundausstattung einer Segelyacht gehört. Die Genua ist das nächst größere Vorsegel. Sturmfock kleinstes Vorsegel