|
| |

Lexikon - F
Fall (Mz.: Fallen) 
Fallen dienen zum Heißen der Segel, aber auch dem Aufholen von Ruderblatt und Schwert auf
Jollen.
Fahne 
Die Fahne gibt es jeweils nur einmal. Sie wird z.B. bei Prozessionen
vorangetragen und trägt außer dem betreffenden Symbol meist noch Fransen, sie hängt
senkrecht an einer Fahnenstange, welche wiederum baumelnd an einem Fahnenmast hängt. Die
Fahne gibt es nur einmal, beim jeweiligen Eigentümer. Geht Sie verloren, dann kann man
sich eine neue machen lassen, aber man hat dann eine andere Fahne.
Weiterhin wird Sie auch nach längeren Trinkgelagen von manchen Zechern vor sich
hergetragen, auch dann hat jeder seine eigene (einzige) Fahne. Nach dem nächsten
Trinkgelage hat er wieder eine andere Fahne.
Im Gegensatz zur Flagge. Wenn Sie eine Flagge
ersetzten, haben Sie nach dem Erwerb immer noch die gleiche Flagge, wenn
auch nicht dieselbe. Alles klar?
Faksimile /neudeutsch=Fax 
originalgetreue Wiedergabe einer Vorlage. Wurde in den dreißiger Jahren
schon von der Fa. Siemens erfunden. Später wurde das Patent nach Japan verkauft, wo es
durch anschließende weltweite Normung den Siegeszug um den Erdball antrat.
Hier: Faksimile Ausstrahlung des Deutschen Wetterdienstes über den
Wettersender Offenbach & Pinneberg auf KW in Form von Wettervorhersagekarten. (1 bis
8-tägige Vorhersagen, Eiskarten, Analyasen, Seegangsvorhersagen). Nicht empfangbar mit
reinen Navtexgeräten. Hierfür sind Zusatzgeräte notwendig, oder Navtex mit integrierten
Faksimile-Geräten.
Fender 
Kissen die außenbords angebracht werden, um Schäden bei Manövern zu verhindern. Sollten
während der Fahrt wieder entfernt werden, (unseemännisch).
Festmacher 
Leine zum Befestigenm des Bootes an seinem Liegeplatz
fieren 
Mitführen / nachlassen der Leine, z.B. beim Abschleusen
Flagge 
Sie kennzeichnet eine Organisation oder ein Land. Jeder Skipper
sollte eine Flagge an seinem Boot führen. er kann mehrere Flaggen besitzen für
unterschiedliche Anwendungen, im Gegensatz zur Fahne, die gibt es nur einmal. Die Flagge
wird gezeigt, gedippt, geführt, gehißt aber nicht getragen wie die Fahne. Zerschlissene Flaggen gelten als unseemännisch und
keinesfalls als Kennzeichen für einen weitgereisten Seemann, eher sprechen sie für
dessen Unwissenheit. Sie sind rechtzeitig gegen neue zu ersetzen.
Flaggenzertifikat 
wird ausgestellt vom BSH.
Amtliches Kennzeichen, auch Schiffsausweis, der als amtl. Eigentumsnachweis (auch im
Ausland ) anerkannt ist. Er gilt auch als anerkannter Ausweis dafür, daß die MWSt
bezahlt ist.
Es werden zur Beantragung zahlreiche Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien)
benötigt. Das Flaggenzertifikatsregister ist ausschließlich für Sportboote. Dafür
erhält man eine Art der Registrierung für eine Yacht, die "wasserdicht" ist.
Im Gegensatz zu den Schuhkartonausweisen der Wasser- und Schiffahrtsbehörden. Wählen Sie
das Flaggenzertifikat als Registrierung für Ihr Boot, dann trägt Ihr
Boot als Kennzeichen die Registriernummer mit einem nachfolgenden "F"
( 01234 F), sofern Sie keine weitere Registrierung vorgenommen haben. Die französischen
Behörden verlangen bei Einreise über den Wasserweg grundsätzlich das Flaggenzertifikat;
bei Nichtvorhandensein werden saftige Strafen verlangt. (Ausnahme: Schiffe welche
bauartbedingt nicht schneller als 20km/h fahren können, solange sie nur
Binnenwasserstraßen in Frankreich befahren).
Desweiteren sind Sie als "Seeschiff" von der "Eintragungpflicht für
Binnenschiffe über 10t in das Binnenschiffsregister Mannheim" befreit.
Fock 
Vorsegel, das zur Grundausstattung einer Segelyacht gehört. Die
Genua ist das nächst größere Vorsegel. Sturmfock kleinstes Vorsegel
|