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    Sportbootschule Steiner

Funkzeugnisse

UBI – SRC - LRC

 

UBI-Binnenschifffahrtsfunk

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis für Sport- und Berufsbinnenschifffahrt.

Es berechtigt nur zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Wer im Besitz des UKW-Sprechfunkzeugnisses UBI ist, ist
nicht berechtigt, am Seefunk teilzunehmen.


SRC - Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate)


Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt,
welches zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) mit der Nutzung eines DSC-Controllers berechtigt.

Die "Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 06. August 2005 besagt, dass
jeder deutsche Schiffsführer oder der Schiffsführer, der auf einem Schiff unter deutscher Flagge fährt, welches eine
Funkanlage an Bord hat, verpflichtet ist, im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein. Das SRC-Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.


LRC - Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate)


Das allgemeine Funkbetriebszeugnis ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt und
Traditionsschifffahrt.

Es ermöglicht über die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und die Nutzung
eines DSC-Controllers hinaus (siehe SRC) das Bedienen von Kurz- und Grenzwellen-Funkanlagen und Satelliten-
Funkanlagen.

Es ermöglicht den weltweiten Funkverkehr. Das LRC-Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am
Binnenschifffahrtsfunk.

 

Termine

Nr.

Beschreibung

Datum      

Kursbeginn / Uhrzeit

00 Seefunk (LRC) Long Range Certificate

Termin auf Anfrage

 

 

Kurs-Kosten und Prüfungsgebühren finden sie HIER

Prüfungstermine

Freitag, den 02. März 2012, 13.00 Uhr oder nach Absprache.


Anmeldung

Melden Sie sich jetzt HIER Online an

 

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