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Funkzeugnisse
UBI – SRC - LRC

UBI-Binnenschifffahrtsfunk
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges
Funkbetriebszeugnis für Sport- und Berufsbinnenschifffahrt.
Es berechtigt nur zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Wer im Besitz des UKW-Sprechfunkzeugnisses UBI ist, ist
nicht berechtigt, am Seefunk teilzunehmen.
SRC -
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate)
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis ist ein international
gültiges Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt,
welches zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem (GMDSS) mit der Nutzung eines
DSC-Controllers berechtigt.
Die "Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher
Vorschriften" vom 06. August 2005 besagt, dass
jeder deutsche Schiffsführer oder der Schiffsführer, der auf
einem Schiff unter deutscher Flagge fährt, welches eine
Funkanlage an Bord hat, verpflichtet ist, im Besitz des entsprechenden
Funkzeugnisses zu sein. Das SRC-Funkzeugnis
berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
LRC -
Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate)
Das allgemeine Funkbetriebszeugnis ist ein international
gültiges Funkbetriebszeugnis für die Sportschifffahrt und
Traditionsschifffahrt.
Es ermöglicht über die Teilnahme am weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und die Nutzung
eines DSC-Controllers hinaus (siehe SRC) das Bedienen
von Kurz- und Grenzwellen-Funkanlagen und Satelliten-
Funkanlagen.
Es ermöglicht den weltweiten Funkverkehr.
Das LRC-Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am
Binnenschifffahrtsfunk.
Termine
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Nr. |
Beschreibung |
Datum |
Kursbeginn / Uhrzeit |
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00 |
Seefunk (LRC) Long
Range Certificate |
Termin auf Anfrage |
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Kurs-Kosten und Prüfungsgebühren
finden sie HIER
Prüfungstermine
Freitag, den 02. März 2012, 13.00 Uhr oder
nach Absprache.
Anmeldung
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